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Energieausweise

Energieausweise

 – ohne geht es nicht mehr

Ein Energieausweis gibt Informationen über den Energieverbrauch bzw den Energiebedarf eines Gebäudes unter Normbedingungen und ist bereits seit der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV09) Pflicht bei:

  • Verkauf
  • Vermietung
  • Verpachtung
  • oder Leasing einer Immobilie.

Die Nichtbeachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Bußgeld geahndet. Ein potenzieller Käufer oder Mieter könnte Sie als Eigentümer anzeigen, wenn Sie auf Verlangen bei einer Objektbesichtigung oder unmittelbar danach keinen Energieausweis vorlegen können.

Energieausweis


Wir erstellen Ihren Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand

– für Eigentümer, oder in Kooperation.
– für sanierende Handwerksbetriebe.
– für Immobilienbüros /makler.
– für Planungsbüros und Architekten.

 

verbrauch

Arten des Ausweises

Es gibt zwei verschiedene Energieausweisarten. Zum Einen den Ausweis auf Basis des Energieverbrauchs und zum Anderen den auf Basis des Energiebedarfs. Bitte wählen Sie eine Variante für mehr Details. Gerne beraten wir Sie auch bei Ihrer Entscheidung.

Nicht für jedes Gebäude ist die Erstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises möglich und somit ist gesetzlich ein bedarfsorientierter Energieausweis Pflicht. Folgende Grafik kann Ihnen helfen herauszufinden, ob ein Energieausweis auf Basis des Verbrauchs erstellt werden kann.

Folie1Diese Infografik kann Ihnen helfen herauszufinden, ob ein Energieausweis auf Basis des Verbrauchs erstellt werden kann.

bedarf

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Der verbrauchsorientierte Energieausweis richtet sich nach der tatsächlich verbrauchten Heizenergie in einem Zeitintervall von mindestens 3 Jahren.

Bedarfsorientierter Energieausweis

Der bedarfsorientierte Energieausweis zeigt hingegen den berechneten Energiebedarf eines Gebäudes anhand der genauen Gebäudedaten.

Häufige Fragen zum Thema Energieausweis

Wann braucht man einen Energieausweis

Ein Energieausweis ist bereits seit der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV09) Pflicht bei:

  • Verkauf
  • Vermietung
  • Verpachtung
  • oder Leasing einer Immobilie.

Wie lange ist der Ausweis gültig?

Energieausweise sind 10 Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig.

Welchen Ausweis benötige ich?

Dies ist abbhängig von dem Gebäude. Folgende Grafik kann Ihnen weiterhelfen:

Folie1

Gerne können Sie uns auch kontaktieren, unsere Energieberater können Sie sofort unterstützen.

Wird mein Ausweis irgendwo registriert?

Ja, alle Energieausweise werden beim deutschen Institut für Bautechnik registriert und bekommen eine Nummer, die oben rechts auf der ersten Seite des Energieausweises zu sehen ist.

Warum keinen Energieausweis aus dem Internet?

folgt…

Pflichtangaben bei Immobilienanzeigen

Es sind seit dem 15.05.2014 folgende Angaben Pflicht bei Immobilienanzeigen:

1. die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis

2. den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs,

3. die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes,

4. bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und

5. bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.

Ubiz

l-forum-fachseminare

Energieberater Franken eV

TÜV Reihnland

Deutsches Institut für Bautechnik

Hottgenroth

Energieausweise 22. Juni 2015

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