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Gefährdungsbeurteilungen

Gefährdungsbeurteilungen

Arbeitnehmer haben nach §5 Abs. 1 ArbSchG. Anspruch auf eine  Beurteilung der mit Ihrer Beschäftigung verbundenen Gefährdung. Wir beraten und unterstützen Sie gerne dabei.

Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Hier werden die wichtigsten Paragrafen zum Thema aufgezeigt.

Zum Auszug ArbSchG
Gefährdungsbeurteilungen 22. Juni 2015

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