Gefährdungsbeurteilungen
Arbeitnehmer haben nach §5 Abs. 1 ArbSchG. Anspruch auf eine Beurteilung der mit Ihrer Beschäftigung verbundenen Gefährdung. Wir beraten und unterstützen Sie gerne dabei.
Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Hier werden die wichtigsten Paragrafen zum Thema aufgezeigt.
Zum Auszug ArbSchG
Gefährdungsbeurteilungen
22. Juni 2015