Energieausweise
– ohne geht es nicht mehr
Ein Energieausweis gibt Informationen über den Energieverbrauch bzw den Energiebedarf eines Gebäudes unter Normbedingungen und ist bereits seit der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV09) Pflicht bei:
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Verkauf
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Vermietung
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Verpachtung
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oder Leasing einer Immobilie.
Die Nichtbeachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Bußgeld geahndet. Ein potenzieller Käufer oder Mieter könnte Sie als Eigentümer anzeigen, wenn Sie auf Verlangen bei einer Objektbesichtigung oder unmittelbar danach keinen Energieausweis vorlegen können.
Wir erstellen Ihren Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand
– für Eigentümer, oder in Kooperation.
– für sanierende Handwerksbetriebe.
– für Immobilienbüros /makler.
– für Planungsbüros und Architekten.
Arten des Ausweises
Es gibt zwei verschiedene Energieausweisarten. Zum Einen den Ausweis auf Basis des Energieverbrauchs und zum Anderen den auf Basis des Energiebedarfs. Bitte wählen Sie eine Variante für mehr Details. Gerne beraten wir Sie auch bei Ihrer Entscheidung.
Nicht für jedes Gebäude ist die Erstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises möglich und somit ist gesetzlich ein bedarfsorientierter Energieausweis Pflicht. Folgende Grafik kann Ihnen helfen herauszufinden, ob ein Energieausweis auf Basis des Verbrauchs erstellt werden kann.
Diese Infografik kann Ihnen helfen herauszufinden, ob ein Energieausweis auf Basis des Verbrauchs erstellt werden kann.
Verbrauchsorientierter Energieausweis
Der verbrauchsorientierte Energieausweis richtet sich nach der tatsächlich verbrauchten Heizenergie in einem Zeitintervall von mindestens 3 Jahren.
Bedarfsorientierter Energieausweis
Der bedarfsorientierte Energieausweis zeigt hingegen den berechneten Energiebedarf eines Gebäudes anhand der genauen Gebäudedaten.
Häufige Fragen zum Thema Energieausweis
Wann braucht man einen Energieausweis
Ein Energieausweis ist bereits seit der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV09) Pflicht bei:
- Verkauf
- Vermietung
- Verpachtung
- oder Leasing einer Immobilie.
Wie lange ist der Ausweis gültig?
Energieausweise sind 10 Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig.
Welchen Ausweis benötige ich?
Wird mein Ausweis irgendwo registriert?
Ja, alle Energieausweise werden beim deutschen Institut für Bautechnik registriert und bekommen eine Nummer, die oben rechts auf der ersten Seite des Energieausweises zu sehen ist.
Warum keinen Energieausweis aus dem Internet?
folgt…
Pflichtangaben bei Immobilienanzeigen
Es sind seit dem 15.05.2014 folgende Angaben Pflicht bei Immobilienanzeigen:
1. die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis
2. den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs,
3. die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes,
4. bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und
5. bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.