Geräteprüfungen gemäß DGUV A3 (BGV A3)
Alle Betriebe mit Beschäftigten, sind verpflichtet ihre ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in einem von der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorgegebenen Zyklus überprüfen zu lassen.
Wir kümmern uns darum.
Im Falle eines Schadens bzw. Unfalls sind Prüfungen nach DGUV A3 unerlässlich,
um einer eventuellen Arbeitgeberhaftung entgegen zu wirken.
Liegt im Falle eines Personenschadens keine nachweisführende Geräteprüfung vor, haftet das Unternehmen selbst!
Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite und minimieren ein solches Risiko kostengünstig!
– Wir überprüfen Ihre elektrischen Geräte nach DGUV A3 (BGV A3)
– erfassen und dokumentieren die Gerätedaten und
– vereinbaren rechtzeitig zur Folgeprüfung einen Termin mit Ihnen.
Geräteprüfungen DGUV A3
22. Juni 2015