AGB's für Energieausweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Peter Full Montagedienst GmbH zum Energieausweis für Wohn und Nichtwohngebäude
- Vertragsgegenstand
Der Unterzeichner und Auftragsgeber beauftragt die Firma Full Service GmbH mit der Erstellung eines Energieausweises. (Verbrauchs – oder bedarfsorientiert)
- Kundenangaben / Ergebnisse
Der Unterzeichner und Auftraggeber stellt der Firma Full Service GmbH alle erforderlichen Daten zur Verfügung die für Erstellung des Energieausweises notwendig sind.
- Haftung
Die Full Service GmbH erstellt den angeforderten Energieausweis auf Grundlage der vom Kunden gemachten und vorgelegten Angaben. Diese werden am Vor Ort Termin auf Plausibilität geprüft.
Die Firma Full Service GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Daten.
- Preise
Der Unterzeichner und Auftraggeber zahlt an die Full Service GmbH für die Ausstellung des Gebäudeenergieausweises eine Vergütung nach aktuell gültigen Verrechnungssätzen
(zzgl. der gesetzlichen MwSt.) siehe Tabelle www.full-service-info.de.
- Zusätzliche Preise
Bei der Erstellung eines Energieausweises ist ein Vor – Ort – Termin zur Datenaufnahme von einer Stunde inklusive. Sollten zur Erstellung des Ausweises weitere Stunden außerhalb unserer Geschäftsräume anfallen, werden diese vom Auftraggeber und Unterzeichner in Höhe von 45 Euro pro Stunde netto (zzgl. der gesetzlichen MwSt.) gesondert vergütet.
Die Anfahrt zum Termin bis 30km ist im Pauschalpreis mit enthalten, bei mehr als 20km werden alle zusätzlichen 10km eine Anfahrtspauschale von 5 Euro berechnet.
- Datenschutz
Die Firma Full Service GmbH verpflichtet sich Unterlagen (Daten, Pläne usw.)die zur Erhebung des Energieausweises notwendig sind nicht an Dritte weitergegeben werden und diese nur zur Erstellung des Energieausweises verwendet werden.
- Zahlungsziel
Der Auftraggeber und Unterzeichner zahlt den Festgelegten Rechnungsbetrag innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto.
- Aufbewahrungspflicht
Die Firma Full Service GmbH ist verpflichtet die Daten und Unterlagen laut den gesetzlichen Bestimmungen 10 Jahre zu verwahren.
- Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so ist die Gültigkeit der anderen Vertragsbestimmungen hierdurch unberührt und behält weiterhin seine Wirksamkeit.